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Seit 01.07.2018 ist Heike Rademacher neue Behindertenbeauftragte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Wir wünschen ihr für ihre Arbeit alles Gute und viel Erfolg. Als ehemalige Mitstreiterin im Beirat kennt sie sich bestens in allen Themen aus und wird ein starkes Bindeglied zwischen Beirat und Verwaltung sein.
Veranstaltung anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 03.05.2018 in Waren. Anke S. Kampmeier
Ca. 35 Personen fanden am 03.05.2018 den Weg in die Begegnungsstätte der Warener Wohnungsgenossenschaft, um den Berichten und Diskussionen der geladenen Gäste zu lauschen und sich an dem Austausch zu beteiligen. Den Anfang machte Landrat Heiko Kärger mit einem Bericht der Verwaltung über die bisher in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen gem. des Bundesteilhabegesetzes, den aktuellen Stand des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Situation barrierefreier Liegenschaften des Landkreises. Anschließend stellte die Behindertenbeauftragte des Landkreises Isolde Runge die bisherigen Umsetzungen des Maßnahmenplans des Landkreises zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention vor. Beide Redner*innen berichteten sehr ausführlich und scheuten nicht vor kritischen Worten, die gerne von den Anwesenden aufgenommen und z. T. verschärft wurden. Verärgerungen wurden laut, von „Nichts- oder Zu-Wenig-Tun“ war die Rede, von „nicht gelungen“ und „nicht umgesetzt“, aber auch von „Neuland betreten“, von ernsthaftem Bemühen und ehrlichen Absichten. Beide Berichte sind für die tiefergehende Beschäftigung sehr lesenswert.
An die Verwaltung des Landkreises und des Landes wurden klare Wünsche und Aufträge gegeben, deren Umsetzung Herr Kärger für den Landkreis zusicherte. Für die Kommunikation zur Landesregierung notierte sich Oliver Kaiser, der Grundsatzreferent für Menschen mit Behinderungen beim Bürgerbeauftragen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die gesammelten Fragen und Bedarfe. Einer der Hauptforderungen der Veranstaltung, die Mitwirkung der Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirates des Landkreises formal zu sichern und vor allem zu stärken, kam Landrat Kärger direkt nach. Die Behindertenbeauftragte des Kreises wird zusammen mit anderen Beauftragten (für Gleichstellung, Senior*innen und Prävention) in einem „Büro für Chancengleichheit“ arbeiten und so direkter in die Beteiligung an Planungen und Entscheidungen einbezogen werden. Ob dadurch auch eine verbesserte Beteiligung des Behindertenbeirates gesichert ist, bleibt abzuwarten. Axel Wittmann, Vorsitzender des Beirats, zeigte sich sehr skeptisch.
Resümierend bewerte ich die Veranstaltung als inhaltlich durchaus gelungen. Es wurden deutliche Worte über bisher mangelnde und mangelhafte Aktivitäten der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gesprochen und gehört und deren Verbesserung zugesichert:
zum Referentenentwurf vom 26. April 2016
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Dieses Recht gilt bundesweit für alle behinderten Menschen. Notwendige Unterstützungsleistungen müssen bundesweit einheitlich gemäß Grundgesetz gewährleistet sein, um einheitliche Lebensverhältnisse zu sichern. Es darf nicht vom Bundesland abhängen, ob und wie Leistungen gewährt werden. Eine Regionalisierung der Eingliederungshilfe ist strikt abzulehnen. Wir kritisieren auch Öffnungsklauseln, mit denen ein Bundesland einzelne Leistungen oder auch Zugang, Umfang und Qualität zulasten der Betroffenen reduzieren könnte.
Arbeitsausschuss des DBR 11. Mai 2016 www.deutscher-behindertenrat.de
Der Landkreis Mecklenburgischer Seenplatte bestellt Frau Isolde Runge zur neuen Behindertenbeauftragten.
Isolde Runge
Regionalstandort Neustrelitz
Dezernat III
Behindertenbeauftragte / Seniorenarbeit
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Telefon: 0395 57087 3365
E-Mail: Isolde.Runge@lk-seenplatte.de
Raum: 3.29
Fax: 0395 57087 65907
Sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsmitglieder,
der Beirat für Menschen mit Behinderung der Mecklenburgischen Seenplatte wendet sich an sie, die Kreistagsmitglieder, um unseren Dank für die Einreichung der Klage gegen die Stilllegung der Südbahn auszudrücken.
Namens der durch uns vertretenen Interessen- und Bürgergruppen bringt der Behindertenbeirat seine volle Zustimmung für den Beschluss für eine durchgängige Befahrbarkeit zum Ausdruck. Unser Brief an Herrn Schlotmann und die Landtagsfraktionen vor Monaten blieb leider ohne Folgen. Die Stilllegung der Südbahn stellt sowohl eine Benachteiligung der betroffenen Bürger dar, zudem verstößt Sie gegen die anerkannte UN-Behindertenrechtskonvention, weitere gesetzliche Bestimmungen und Planungen. Sehen Sie Aspekte von Verfassungswidrigkeit? Wenn Angebote und Siedlungsstrukturen deutlich abfallen und Zentren oder Leistungen nicht mehr von allen zu erreichen sind, dann verfügen einzelne Orte nicht mehr über gleichwertige Lebensverhältnisse. Gemäß Art. 20 Abs 1. GG müssen für gleichwertige Lebensverhältnisse einheitliche Mindeststandards für die räumlichen Lebensbedingungen der Bürger geschaffen und eingehalten werden. Diese Mindeststandards betreffen auch öffentliche Angebote und Strukturen (u. a. Erreichbarkeit von Dienstleistungen/Objekte politischer Zentren).
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten und damit geltendes Recht im Range eines Bundesgesetzes geworden. Die UN-BRK formuliert keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern präzisiert ihre Belange aus einer menschenrechtlichen Perspektive. In diesem Sinne formuliert sie weitreichende Anforderungen zur Gestaltung zentraler Lebensbereiche, deren Umsetzung für eine umfassende und selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist. Diese gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der UN-BRK wird auch als Inklusion bezeichnet. Die Bestimmungen der UN-BRK gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme auch für alle Teile eines Bundesstaates (vgl. Art. 4 Abs. 5 UN-BRK).
Viele Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, werden vor Ort in den Kreisen und Gemeinden getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass der Geist der Konvention in jede Kommune einzieht und viele praktische Veränderungen bewirkt, die mit Aktions- oder Maßnahmenplänen vorbereitet werden sollten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich an alle staatlichen Stellen und verpflichtet sie zur Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung soll deshalb ergänzt werden durch weitere Aktionspläne insbesondere der Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Bundesregierung wirbt deshalb für die Erstellung eigener Aktionspläne.
Die zentrale Funktion eines Aktionsplans besteht darin, zu bestimmten Schwerpunkten zukunftsorientierte Handlungskonzepte zu entwerfen und dazu konkrete Ziele und Maßnahmen zu formulieren. Er dient zudem der Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Der Kreistag legt damit im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten Vorhaben fest und schafft Transparenz über die Verfahren. Der Aktionsplan dokumentiert damit den Willen des Kreistages, dem Inklusionsthema hohe Priorität einzuräumen. Um einen möglichst realistischen Aktionsplan innerhalb eines akzeptablen Zeithorizonts erarbeiten zu können, müssen zunächst Handlungsfelder festgelegt werden. Zu allen Handlungsfeldern werden grundsätzliche Ziele sowie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung formuliert. Weitere Handlungsfelder können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Bei der Erstellung des Aktionsplans werden die übergeordneten Leitgedanken Inklusion und Disability Mainstreaming von tragender Bedeutung definiert: Die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft sollen so gestaltet werden, dass alle Menschen – also auch Menschen mit Behinderung – in ihrer Individualität akzeptiert werden und in allen Lebensbereichen selbstverständlich und gleichberechtigt teilhaben können.
Die unterschiedlichen Belange von Menschen mit Behinderung sollen bei der Planung undDurchführung von Gesetzen, Programmen, Projekten und anderen allgemein verbindlichen Regelungen stets mitgedacht und von vorn herein eingeplant werden. z. B: barrierefreie Infrastruktur für die Region ist das Handlungsfeld selbstbestimmt leben und einbezogen sein in die Gemeinschaft, Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung hat seine Grundlage in Art.19 der UN-Konvention.
Axel Wittmann Vorsitzender Kreisbehindertenbeirat der Mecklenburgischen Seenplatte
Unter dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft wurde zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Beirat gebildet.
Ziel dieses Beirates, dessen Vorsitz Axel Wittmann innehat, ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung im Landkreis abzusichern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Der Beirat fördert Aktivitäten der Verwaltung und des Kreistages, Lebensverhältnisse im Landkreis zu schaffen, welche eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden des Landkreises möglich macht (z.Bsp. Verkehrsplanung).
Der Beirat wirkt darauf hin, dass die Kommunalpolitik die bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Menschen in der Gebietskörperschaft bestimmungsmäßig anwendet, mit Leben erfüllt und alle Arten von Diskriminierung beseitigt und einen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufstellt.
Insbesondere das Eintreten für die Teilhabe in der Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnung sowie die barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, verkehrstechnischen Gebrauchsgegenständen, Arten der Informationsverarbeitung stehen dabei im Fokus.
Aufgaben des Beirates sind: